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21.12.04, Kantonal

Vernehmlassungsantwort der Jungen Grünen zum Entwurf der Totalrevision Staatsverfassung

Sehr geehrter Herr Präsident der Verfassungskommission Dr. Wicki
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Vernehmlassungsunterlagen zum Entwurf für eine neue Staatsverfassung für den Kanton Luzern und nehmen dazu gerne Stellung.

Die Jungen Grünen (jgrüne) freuen sich, dass nach mehr als 125 Jahren die bestehende Verfassung des Kantons Luzern erneuert wird. Eine Anpassung an eine Zeit, in welcher nicht mehr die Abschaffung des Feudalsystems im Vordergrund steht, drängte sich seit längerem auf.
Der vorliegende Entwurf ist aber eine Minimalvariante des überhaupt Möglichen und daher mutlos, gerade auch im Vergleich zu den „neuen“ Verfassungen anderer Kantone. Die jgrünen wünschen sich einen mutigen Kanton Luzern mit klaren Visionen und Zielen. So sehr sie die Verfassungsrevision an sich begrüssen, kritisieren sie den nun vorliegenden Entwurf, der formell zwar völlig korrekt ist, materiell aber kaum über die Garantien der Bundesverfassung hinausgeht. Diese Verfassung weicht aus politischer Überangepasstheit einigen Themen aus, die in eine moderne Verfassung eines schweizerischen Kantones gehören und wird darum in Kürze erneut veraltet sein. Die jgrünen repräsentieren VertreterInnen derjenigen Generation, welche das Rechtssystem, das dereinst auf dieser Verfassung aufgebaut sein wird, gestalten und ertragen müssen. Darum greifen sie im Folgenden einzelne Punkte des Verfassungsentwurfes heraus, die ihrer Ansicht nach den Anforderungen der Gegenwart und/oder der Zukunft nicht genügen. Im diesem Sinne bereuen es die jgrünen, das die Anliegen der nächsten Generation nicht „personifiziert“ in der Verfassungskommission vertreten waren.

Präambel
Die jgrünen begrüssen es, dass in der Präambel der „Gottesstaat“ abgeschafft wird. Ein längst überfälliger letzter Schritt zur Säkularisierung ist nun vollzogen und Toleranz und Offenheit gegenüber Andersgläubigen werden signalisiert.
Allerdings behauptet die Präambel, dass Recht ohne Macht nicht sein könne. Somit negiert der Verfassungsentwurf des Kantons Luzern das Vorhandensein von überpositivem Recht. Dies entspricht nicht der Auffassung der jgrünen und ist rechtsstaatlich bedenklich: Die universelle Geltung von Menschenrechten ist heute in der juristischen Lehre anerkannt und diese Universalität ist ja eben gerade unabhängig von jeglicher staatlichen Macht. Gewisses Recht ist also gerade auch ohne Macht. Die jgrünen gehen davon aus, dass der Verfassungskommission die Problematik ihrer Formulierung nicht aufgefallen ist. Sie schlagen daher eine Änderung im Sinne von: „Im Wissen darum, dass das Recht die Grundlage wie auch die Schranke der staatlichen Macht darstellt…“ (in Anlehnung an Art. 5 Abs. 1 BV) vor. Denn dies ist hoffentlich gemeint.
Im Übrigen gehört nach Ansicht der jgrünen auch der Gedanke der Nachhaltigkeit und der gemeinsamen Wohlfahrt bereits in die Präambel.

Grundrechte
Hier möchten die jgrünen eine formelle und eine materielle Kritik anbringen: Erstens sind sie nicht einverstanden mit der Bedeutung, welche dem Grundrechtskatalog im Verfassungsentwurf zugemessen wird. Grundrechte sind ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Kantonsverfassung. Es kann nicht angehen, dass diese am Rande in einem einzigen verwaschenen Paragraphen aus der BV wiedergekäut werden. Sie gehören einzeln aufgezählt in einen richtigen Grundrechtsteil.
Zweitens werden die Grundrechte ohne jede Ergänzungen aus der BV kopiert. Dies genügt nicht. Fast schon himmelschreiend ist das Fehlen eines Paragraphen „andere Lebensgemeinschaften“. Eine Verfassung welche sich im 21. Jahrhundert mit keinem Wort um andere Gemeinschaftsformen als die traditionelle Ehe kümmert, ist aus der Sicht der nächsten Generation bereits heute veraltet. Es gehört darum ein Paragraph in den Grundrechtskatalog, der in etwa lautet: „Die Freiheit, eine andere gemeinschaftliche Lebensform als die Ehe zu wählen, ist anerkannt. Das Recht zur Eintragung einer Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist gewährleistet“ (Art. 14 der Verfassung des Kt. Freiburg).
Auch verzichtet der Entwurf auf Sozialrechte. Eine Konzeption, welche Grundrechte einzig und alleine als Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat sieht, entspricht nicht derjenigen der jgrünen. Sie wünschen sich eine Kantonsverfassung, die den Luzerner Gesetzgeber in die Pflicht nimmt und ihm über die sozialen Grundrechte auch Leistungen abverlangt. Es fehlen eine Regelung der Mutterschaft (insbesondere eine Regelung für nicht erwerbstätige Frauen) und eine Konkretisierung der Rechte älterer und junger Menschen. Insbesondere letzteres betrachten die jgrünen als verpasste Chance (vgl. Stellungnahme unten zum Stimmrechtsalter). Will der Kanton Luzern in Zukunft die Jugend wirklich ernster nehmen, bräuchte es dringend eine verfassungsmässige Verankerung der Jugendförderung, auf deren Basis der Gesetzgeber im unten ausgeführten Sinne tätig werden könnte.

Staatsaufgaben
Eine Verfassung hat nicht bloss über die Aufgaben des Staates zu informieren, sie hat Grundlagen und Schranken dieser Aufgaben festzulegen. Dies wird vom Entwurf zu wenig wahrgenommen, die Aufgaben sind oft zu knapp und zu vage formuliert. Auch wenn bewusst auf genaue Regulierung verzichtet wurde (was im Übrigen auch im nicht im Wesen einer Verfassung läge), so muss in einer Verfassung doch mehr stehen als eine blosse Enumeration ohne jeglichen normativen Gehalt. Als ein Beispiel sei hier §22 (Wirtschaft) erwähnt. Dieser ist in Abs. 1 zu erweitern: „Der Staat schafft Rahmenbedingungen zur Förderung der Vollbeschäftigung und für eine leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft.“ Die jgrünen wollen einen Kanton Luzern mit Visionen, dazu braucht es klare Bekenntnisse im Bereich der öffentlichen Aufgaben.

Ausländer
Die jgrünen begrüssen die Einführung der Variante zum Ausländerstimmrecht und bedauern zugleich, dass es bei der Variante geblieben ist.
Eindeutig ungenügend ist aber die Erwähnung der Integration lediglich in §20 Abs. 2. In eine moderne Verfassung gehört ein klares Bekenntnis zur Förderung der Integration von AusländerInnen, wiederum könnte das Freiburger Vorbild herangezogen werden: „Staat und Gemeinden ergreifen Massnahmen zur Aufnahme und Integration der AusländerInnen in gegenseitiger Achtung der Identitäten und in Wahrung der grundlegenden, rechtsstaatlichen Werte“ (Art. 69 Abs. 1 der Verfassung des Kt. Freiburg).

Kultur
Auch hier wünschen sich die jgrünen eine weniger offene Formulierung: Der Kanton Luzern soll sich für kulturelle Vielfalt einsetzen und eine Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen und Institutionen verschiedener Bevölkerungsschichten, insbesondere auch der Jugend, unterstützen.

Stimmrechtsalter 16
Die jgrünen sind nicht überzeugt, dass eine Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre die erhoffte positive Wirkung auf die Jugendpartizipation in der Politik haben wird. Sie sind der Ansicht, dass eine im „luftleeren Raum“ stehende Senkung der Altersgrenze sogar eher zur Gefahr der Überforderung und der Politikverdrossenheit führen wird.
Die Zahl der Jugendlichen, welche ihre politischen Rechte wahrnehmen, ist schon heutzutage sehr tief. Dieser Tatsache wird man nicht entgegenwirken, wenn man das Alter nun einfach noch einmal um zwei Jahre senkt. Es müssen Wege gefunden werden, welche den Jugendlichen eine ihrer Situation angemessene Beteiligung am politischen Prozess ermöglichen. Der Staat muss der Jugend vermitteln: Politik ist wichtig, Politik bewegt etwas, Politik ist interessant, ja vielleicht sogar „cool“. Und wir nehmen euch ernst, denn ihr seid die Zukunft.
Dies geschieht nach Auffassung der jgrünen am besten durch einen in der Verfassung verankerten kantonalen Jugendrat mit Motionsrecht und Recht zur Mitarbeit in kantonalen Kommissionen (wie z.B. der Verfassungskommission). Die Kompetenzen und das Wahlverfahren sollten auf gesetzliche Grundlage gestellt werden. So kann auf jugendlich-lockere Art die Partizipation erfolgen. Denn Interesse an Politik muss man zuerst aktiv wecken, man darf es nicht voraussetzen. Nur so könnte der Kanton Luzern die gewünschte Vorreiterrolle wahrnehmen (vgl. auch oben Hinweis auf soziale Grundrechte).

Politische Rechte und Bürgerrecht
Die jgrünen als Partei von StrassenaktivistInnen begrüssen es, dass an den Unterschriftszahlen für Gesetzesinitiativen und Referenden festgehalten wurde.
Beim Bürgerrecht halten sie mit der Verfassungskommission die Einführung von Einbürgerungskommissionen für den richtigen Weg und sind selbstredend auch Fans der Regelung zur erleichterten Einbürgerung ab der zweiten Generation. Hier weist der Verfassungsentwurf in Richtung Zukunft.

Wir danken Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, für die Berücksichtigung unserer Position bei den Empfehlungen der Verfassungskommission zuhanden des Regierungsrates und danken Ihnen für Ihre Arbeit.

Junge Grüne Luzern
Letzte Aktualisierung: 01.12.2009

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